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Erste Personen ändern ihr Geschlecht im Standesamt
Heute Morgen haben die ersten Menschen die Möglichkeit zur offiziellen Änderung ihres Geschlechts genutzt und sind glücklich aus dem Standesamt in der Rupertstraße gekommen.
Seit heute ist es in Deutschland möglich, das eigene Geschlecht auf Grundlage des neuen Selbstbestimmungsgesetzes rechtlich anerkennen zu lassen – und das ohne bürokratische Hürden oder lange Wartezeiten. Innerhalb von nur zehn Minuten konnten die ersten Antragsteller das Standesamt verlassen, nachdem sie ihr Geschlecht offiziell geändert hatten. Insgesamt wurden bereits 350 Anträge eingereicht, die das neue Gesetz in Anspruch nehmen möchten.
Das Selbstbestimmungsgesetz bietet eine rechtliche Grundlage, die es Menschen erlaubt, ihr Geschlecht selbstbestimmt und ohne psychologische Gutachten ändern zu lassen. Besonders für Transgender-, nicht-binäre und intersexuelle Personen bedeutet dies einen Schritt in Richtung Gleichstellung und Anerkennung ihrer Identität.