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Uhrmacherhäusl muss nicht wiederaufgebaut werden

16.07.2019, 14:07

Das abgerissene Uhrmacherhäusl in Giesing muss nicht wiederaufgebaut werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter begründeten das Urteil mit einem Formfehler der Stadt. Sie hätte den Wiederaufbau zunächst vom Bauunternehmer fordern müssen, der das fast 200 Jahre alte Uhrmacherhäusl mit seinem Bagger vor zwei Jahren zum Einsturz gebracht hatte. 

 
F. Schörner

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