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Offiziell: Plastiktüten-Verbot ab 2020!

Hier gibt's alle Infos.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa © Bernd Wüstneck

Lange hat die Bundesregierung auf die freiwillige Reduktion von Plastik gesetzt. Nun soll ein Gesetz die Maßnahmen verschärfen. Der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze betrifft die typische Tüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen erhält. Inzwischen sind diese in aller Regel kostenpflichtig. "Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und sie oft nur wenige Minuten genutzt", sagte die SPD-Politikerin.

Vom Verbot ausgenommen sind die besonders dünnen Tüten etwa für Obst und Gemüse so wie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Für den Vollzug des Verbots sind die Länder zuständig.

Übergangsfrist für Supermärkte

Zunächst werden die Abgeordneten im Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen. Wenn das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, ist eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten vorgesehen, um Restbestände in den Geschäften abzubauen.

Verbot ursprünglich nicht geplant

Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant, weil es eine Vereinbarung ihres Ministeriums mit großen Teilen des Handels gab, diese nur noch gegen Geld an Kunden auszugeben.

Das hatte laut Umweltministerium in den vergangen Jahren dazu geführt, dass sehr viel weniger Tüten verbraucht wurden - pro Kopf im Jahr 2018 nur noch rund 20, 2015 waren es noch 68 gewesen. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung noch signifikant sinken werde.

 

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