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Schwänzen statt Corona-Regeln: 140 Bußgeldverfahren seit November
Ein immer häufigeres Problem macht den Schulen Sorgen. Wenn die Eltern die Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise das Testen in den Schulen ablehnen, kann ihr Kind nicht mehr in die Schule gehen. Das führte seit November zu mehr als 140 Bußgeldverfahren.
An Bayerns Schulen herrscht grundsätzlich Präsenzpflicht. Die rechtliche Situation ist also eindeutig. Schülerinnen und Schüler müssen zum Unterricht ins Klassenzimmer – dafür müssen die Eltern als Erziehungsberechtigte sorgen.
Bei Kindern, die längere Zeit ohne Attest im Unterricht fehlen, führen Schulen zunächst Gespräche mit den Eltern und versuchen sie umzustimmen. Erst, wenn alle Bemühungen nichts gebracht haben, wird die Bußgeldstelle des Referats eingeschalten.
08.02.2022