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Starnberg: Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen beschlossen

Nach vielen Beschwerden über Lärm und Müll wird die Stadt Starnberg nun auf öffentlichen Flächen, darunter die Seepromenade und drei weiteren Plätzen, den Alkoholkonsum verbieten.

Das klassische Feierabendbier bleibt aber weiterhin erlaubt, die Regelung gilt ab 22 Uhr. Ursprünglich wollte die Stadtverwaltung ein Verbot auch tagsüber. Das Verbot gilt ab dem 27.08.

 

Corona-Krise hat die Lage verschärft

Bedingt durch die Corona-Krise hat sich die Lage in diesem Jahr verschärft, das Grundproblem besteht allerdings schon länger: Beschwerden über Lärm, viel Müll und stellenweise Belästigungen durch häufig alkoholisierte Leute auf dem Steininger Grundstück, an der Seepromenade und zunehmend auch im Bucentaurpark. Dem schiebt die Stadt nun den Riegel vor.

Ursprünglich hatte der Starnberger Bürgermeister, Patrick Janik, ein gernerelles Alkoholverbot gefordert, sein Vorschlag: Alkohol trinken und mitbringen im Bucentaurpark, an der Seepromenade, auf dem Steininger und dem Böhler-Grundstück (Possenhofener Straße) solle komplett und 24 Stunden verboten werden. Ausnahme: Freischankflächen der Gastronomie. Dieser Vorschlag ging den Stadträten allerdings zu weit.

Daher einigte man sich auf das Alkoholverbot von 22 bis 7 Uhr auf öffentlichen Plätzen, das zunächst bis Ende Dezember 2021 gilt.

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