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Fotos im Freibad und Fremde im Bild: Was darf ich fotografieren?

Traumwetter in München! Da werden natürlich wieder viele Fotos an den schönsten Plätzen unserer Lieblingsstadt gemacht, egal ob beim Eis-Essen, im Englischen Garten, am Marienplatz, oder ein lässiges Freibad-Selfie. 

Bundesweit gibt’s jetzt immer mehr Freibäder, die Smartphones und Kameras verbieten wollen, oder dies bereits tun, sei es durch einen Sticker, der über die Handy-Kamera geklebt wird, etc. Und auch in einer Gong 96.3 Umfrage sprachen sich rund 55 Prozent für ein solches Verbot aus. Tatsächlich gibt es in den Münchner Freibädern schon seit einiger Zeit ein Knipps-Verbot. Laut den Stadtwerken werden Verstöße aber nur in Einzelfällen geahndet, weil man den Besuchern das Smartphone nicht so einfach wegnehmen könne und weil die Chance, dass die Gäste ihre Smartphone-Kameras abkleben ziemlich gering sei. Sollte es aber zu Zwischenfällen kommen oder jemand offensichtlich andere Menschen heimlich fotografieren, greift das Personal des jeweiligen Bades umgehend ein, sagte man uns.

Doch wie sieht es eigentlich an anderen Plätzen in der Öffentlichkeit aus? 

Wo darf man was fotografieren?

 

  • Im Schwimmbad oder an anderen Plätzen gilt: Vorsicht bei leicht bekleideten Personen! Hier unbedingt aufpassen: Durch das Anfertigen eines Fotos kann man ggf. auch ohne eine Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzten. In solchen Fällen kann es schlimmstenfalls passieren, dass du der Person Schadenersatz bezahlen musst.
  • Prinzipell darfst du dich selbst immer fotografieren, auch wenn du im Biergarten sitzt und eventuell jemand im Hintergrund zu sehen ist. Wenn du das Foto dann allerdings im Internet oder auf anderen Wegen veröffentlichen willst, wie zum Beispiel mit einem Facebook-Post oder Instagram-Bild, dann sollten die Personen nicht erkennbar oder gar in peinlicher Situation gezeigt werden, auch hier können rechtliche Konsequenzen die Folge sein.
  • Wenn du ein Foto machen möchtest, auf welchem Personen zu erkennen sind, dann solltest du sie vorher unbedingt fragen, ob sie einverstanden sind, wenn du vor hast, die Bilder zu posten. Dies kann übrigens auch bei Fotos mit vielen Personen darauf der Fall sein, eben dann, wenn sie erkennbar sind.
  • Wenn mehrere Personen auf einem Foto rechtlich gesehen ein sogenanntes "unwesentliches Beiwerk" sind, dann kannst du diese fotografieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du die Frauenkirche knippst und im unteren Bildrand eine Touristengruppe zu sehen ist. 

 

Die schönsten Foto-Plätze in München haben wir hier für euch zusammengefasst. 

Mit diesen Apps könnt ihr eure Bilder bearbeiten.

 

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