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Tipps für die Steuerklärung 2017

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Wenn Du beispielsweise ledig und Arbeitnehmer bist, behält der Staat jeden Monat einen Teil Deines Lohns als Einkommensteuer ein. Das heißt: Deine Einkünfte sind zu diesem Zeitpunkt bereits versteuert und Du kannst Dir eine Steuererklärung sparen. Dann verschenkst Du aber Geld! Im Schnitt gibt es 873 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück!!!

 

Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich vor allem, wenn:

 

  • hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anfallen
  • du Steuerermäßigungen beispielsweise für haushaltsnahe Beschäftigungs- oder Dienstleistungsverhältnisse geltend machen möchtest.
  • wenig verdienst und zum Beispiel eine zweite Berufsausbildung machst. 
  • du als Arbeitnehmer während des Jahres nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden hast.
  • die Höhe Deines Gehalts im Laufe des Kalenderjahres variiert.
  • Du Deine Steuerklasse im Laufe des Jahres geändert hast.

 

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Viele Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben. 


Bei der sogenannten Veranlagungspflicht nimmt das Finanzamt an, dass es den Arbeitnehmern nicht genug Steuern abgezogen hat. Das trifft zum Beispiel auf folgende Fälle zu:

  • Wenn Du über Deine normalen Arbeitslohn hinaus zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hast. (z.B., Vermietung, Verpachtung oder Renten)
  • Wenn Du und Dein Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezogen hast und einer von Euch nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird oder wenn Du und Dein Partner/in die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hast.
  • Wenn das Finanzamt bei Dir einen Freibetrag eingetragen hat, beispielsweise für die Fahrtkosten zur Arbeit oder für Kinderbetreuungskosten, und Dein Arbeitslohn als Single mehr als 11.000 Euro oder als Ehepaar mehr als 20.900 Euro im Jahr beträgt.
  • Wenn Du von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten hast.
  • Wenn Du steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder die steuerfreien Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hast.
  • Wenn Du geschieden bist und Du oder Dein Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hast.


Bis wann kann ich meine Steuererklärung abgeben?


Das kommt darauf an. Grundsätzlich gilt der 31. Mai 2017 normalerweise als letzter Abgabetermin. Doch Sie können die Abgabefrist verschieben – wenn Sie einen triftigen Grund vorzuweisen haben. Darunter fallen:

  • Krankheit
  • Fehlende Steuerbelege für 2016
  • Arbeitsüberlastung
  • Umzug


Wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft, müsstest Du vor dem 31. Mai einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung beim zuständigen Finanzamt stellen. Wenn das Finanzamt zustimmt, kannst Du den Abgabetermin bis Ende September diesen Jahres hinauszögern.
 

Der Tipp vom Steuerberater: Ruf bei dem für Dich zuständigen Finanzbeamten vor dem 31.5. an und kläre mit ihm die Verschiebung. Bis August gibt es dann meistens ohne Probleme einen Aufschub.
Wenn Du einen Steuerberater mit Deiner Steuererklärung beauftragst, verlängert sich die Frist sogar bis 31.12.2017

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