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Mord in der Au nach über 30 Jahren geklärt: Urteil gefallen
Das Landgericht München I hat am Freitag einen 56-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte am 16. Januar 1986 einen 80-jährigen homosexuellen Rentner in dessen Wohnung in der Oberen Au erschlagen. Im Sommer 2016 war der damals noch mutmaßliche Täter nach 30 Jahren gefasst worden.
Laut Gericht war der damals 25-Jährige als Stricher mit zu dem Senior gegangen. Allerdings habe er nur vorgegeben, sexuelle Dienstleistungen zu bieten. Stattdessen habe er Bargeld und Wertgegenstände stehlen wollen. Als der Rentner schließlich im Schlafzimmer die sexuellen Dienste gefordert habe, habe ihn der Serbe mit einem Aschenbecher und einem Parfümflakon tödlich verletzt - und anschließend in aller Ruhe die Wohnung durchsucht, aus der er einen Geldbeutel und einen Schlüssel mitnahm.
Das Gericht erkannte in diesem Fall zwei Mordmerkmale: Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat. Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, dass er sich gegen die sexuellen Zudringlichkeiten des Rentners gewehrt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa