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Diese Corona-Regeln gelten ab heute in München & der Region

Ab Montag, 07.06.2021 gelten folgende Regeln:

Privat:

  • Kontaktbeschränkungen: 50 und 100 Inzidenz: 10 Personen mit maximal 3 Haushalten

  • unter 50 Inzidenz: auch 10 Personen, aber unabhängig von den Haushalten

  • Feiern:  Über 50: 50 Außen, 25 Innen, beides mit Test. Unter 50: 100 außen und 50 innen - das ganze ohne Test

 

Gastronomie:

Unter einer Inzidenz von 100 ist auch Innengastronomie wieder möglich - zwischen 50 und 100 aber mit Testverpflichtung. Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben Indoor geschlossen.
 

Schule:

  • Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50
    wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. 

  • Ab 21. Juni unter 100: Präsenz und darüber Wechsel- oder Distanzunterricht. Allerdings gilt weiter die Maske, außer beim Schulsport. Die Tests, die an der Schule gemacht werden, sind auch für weitere Überprüfungen gültig

  • Hochschule: Präsenzveranstaltungen werden wieder zugelassen. Mit Masken- und Testpflicht

 

Handel: 

  • Click & Meet fällt wegUnter dem Wert von 100 ist keine Terminvereinbarung mehr notwendig

  • Märkte: Märkte können draußen wieder sämtliche Waren verkaufen

 

Hotel: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.



Freizeiteinrichtungen:
Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

 

Sport und Kultur:

Veranstaltungen unter freiem Himmel bei fester Bestuhlung sind mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) innen wie draußen in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

 

Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind drinnen mit 25 Personen und draußen mit 50 Personen zulässig.

 

14.000 Zuschauer bei EM in Münchner-Arena:

Laut Söder wurde das sehr genau angeschaut. Die EM-Spiele in München sollen ein "Pilotprojekt" für den weiteren Öffnungs-Verlauf sein. Bis zu 20 Prozent der Zuschauer - also 14.000 - sollen in der Münchner Arena zugelassen werden. München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein.

 

07.06.2021

Gong 96.3 Live
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