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OEZ-Amoklauf: Anwälte fechten Urteil gegen Waffenhändler an
Die Verteidiger des Waffenhändlers vom Münchner Amoklauf fechten das Urteil gegen ihren Mandanten vom vergangenen Freitag an. «Wir haben schon Revision eingelegt», sagte Anwalt David Mühlberger am Montag auf Anfrage. Das Landgericht München I hatte am Freitag den 33 Jahre alten Philipp K. aus Marburg wegen illegalen Waffenhandels und fahrlässiger Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt.
«Es geht darum, dass es nach unserer Ansicht keine fahrlässige Tötung ist», erläuterte Mühlberger. Der 33-Jährige habe nicht ahnen können, dass der Schüler mit der Waffe einen Massenmord plante. Der 18 Jahre alte Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschossen.
Unstreitig sei, dass Philipp K. illegal mit Waffen gehandelt habe, sagte Mühlberger. Aber: «Er konnte nicht wissen, dass sein Kunde psychisch krank ist und seit einem Jahr einen Amoklauf plant.»
Mühlberger verwies dabei auch auf das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden, der ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, jedoch nur zu einer Bewährungsstrafe. In diesem Fall habe es sich zwar um eine legale Waffe gehandelt, die nicht ausreichend gesichert war. Der Vater habe aber die psychische Erkrankung seines Sohnes gekannt, der einer Therapeutin gegenüber sogar Tötungsfantasien geäußert hatte. Dennoch habe er mit dem Sohn sogar das Schießen geübt.
In dem Münchner Fall haben auch Nebenklageanwälte Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. Einigen von ihnen war das Urteil nicht streng genug; einzelne hatten im Namen der Opferangehörigen sogar eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt.