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Statt Gehaltsverhandlung: So bekommt ihr geldwerte Vorteile
Wer bei Gehaltsverhandlungen in der Arbeit nicht weiterkommt, kann 2022 auch von geldwerten Vorteilen profitieren.Nach zwei schwierigen Corona-Jahren sind nicht alle Arbeitgeber bereit Gehaltsverhandlungen opimtimistisch zu sein.
Jeder Betrieb darf seinen Beschäftigten die unterschiedlichsten Vorteile fürs private Leben sponsern und zwar ohne Abzüge. Auch Minijobber, die 450 Euro im Monat verdienen, dürfen Extras zum Lohn bekommen. Auch der Arbeitgeber profitiert davon, er spart nämlich Abgaben.
Corona-Bonus
Seit März 2020 dürfen Firmen einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. Die Bonuschance wird für alle noch einmal bis zum 31. März 2022 verlängert. Auch Wer 2020 beispielsweise schon 1000 Euro Bonus erhielt, hätte bis Ende März noch die Möglichkeit, zusätzliche 500 Euro zu bekommen
Bei einem Jobwechsel darf auch die neue Chefin oder der neue Chef noch einmal um die volle Summe bitten. Landet der Bonus erst im April 2022 auf dem Mitarbeiter-Konto, gilt die Steuerbefreiung nicht. Auf das Geld müssen dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag gezahlt werden.
Gas, Strom und Tanken
Für Sachleistungen wie Tankgutscheine für das Privatauto darf die Chefin von 2022 an pro Monat und Mitarbeiter 50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) ausgeben, sechs Euro mehr als bisher. Hat der Angestellte kein Auto, kann er mit seiner Firma alternativ verhandeln, dass sie die 50 Euro in seine Strom- oder Gasrechnung investiert. Geht auch in Gutscheine für ein Kaufhaus, den Friseur, Fitnessclub oder Konzerte. Die von der Firma erworbenen Gutscheine sind an konkrete Geschäfte oder Waren gebunden. Eine Sachleistung in Höhe von 50 Euro gibt es nur einmal im Monat.
Mittagessen
Firmen können auch Restaurantgutscheinen oder Essenschecks für bestimmte Supermärkten und Restaurants vergeben. Bons bis zu 6,67 Euro pro Arbeitstag bleiben 2022 für den Beschäftigten abgabenfrei. Schon mit 15 Essenscoupons im Monat lassen sich gut 100 Euro dazuverdienen.
Bus und Bahn
Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr dürfen auch von der Firma bezahlt werden, auch zur privaten Nutzung. Die Firma kann die Kosten gleich komplett übernhemen oder bezuschussen, das ist Verhandlungssache. Dieser Vorteil muss weder versteuert noch Sozialabgaben darauf gezahlt werden. Die Steuerfreiheit gilt nur für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr, also für Bus, Bahn, Tram, U- und S-Bahnen.
Das gilt nicht für Flugtickets oder Taxi-Fahrten. Das Jobticket lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitnehmer bei der Steuer mit seinen Fahrtkosten und den übrigen Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1000 Euro hinauskommt.
12.01.2022