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Streit um Luxus-Kitaplatz: Was dürfen Eltern künftig fordern?
Muss die Stadt jungen Familien ein Kita-Platz in der Nähe anbieten? Was für eine Fahrzeit kann man Eltern zumuten? Und was können Eltern künftige fordern? Darüber wird seit vergangener Woche vor Verwaltungsgerichtshof diskutiert. Am Montag soll in einem speziellen Fall da Urteil fallen. Dieses könnte Auswirkungen auf allgemeine Rechte von Familie im Kampf um begehrte Kita-Plätze haben.
Die Geschichte
Eine junge Zahnärztin zieht mit Mann und Kind von Köln nach München und sucht nach einer Betreuungsmöglichkeit für den kleinen Sohn. Weil sie keinen Platz in einer städtischen Einrichtung findet, der ihr gefällt, wird das Kind in einer Privaten Krippe angemeldet, einer modernen Luxus-Kita. Schließlich werden die Kinder dort nicht nur zweisprachig (deutsch und englisch) erzogen, es gibt auch Kinder-Yoga und Tanzkurse - für schlappe 1.380 Euro im Monat. Zum Vergleich: Ein städtischer Platz kostet im Höchstfall um die 400 Euro.
Doch die Familie pocht auf das Recht des kleinen Kindes auf einen Betreuungsplatz und fordert die Stadt auf, die Differenz von fast 1000 Euro im Monat zwischen kommunalem und Luxus-Platz zu zahlen.
Das sagt der Richter
- Die Stadt sei "nicht in die Puschen gekommen": Am 1. April 2014 habe die Familie einen Betreuungsplatz für das Kind haben wollen, zum 1. April sei aber keiner angeboten worden. Pech für die Stadt.
- Eine Tagesmutter ist keine Alternative zu einem Kita-Platz (weil die Betreuungszeiten zu kurz seien)
- Jede Familie hat einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz
- Eine Anfahrtszeit von 30 Minuten zu einer Tagesmutter oder einem Krippenplatz könne man den Eltern nicht zumuten
Das Urteil stärkt die Rechte der Familie
Bis zu 18 Millionen Euro könnte es die Stadt im allerschlimmsten Fall kosten, wenn Eltern, denen es in München ähnlich geht, dem Beispiel der Zahnärztin folgen.
Nach dem Urteil am Montag kann die Stadt München Revision einlegen.