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Corona: Kontaktbeschränkungen werden verlängert - aber zugleich gelockert
Bald sollen sich wieder bis zu zehn Menschen treffen dürfen, gleichzeitig sollen die Corona-Kontaktbeschränkungen bis 5. Juli verlängert werden.
Das Bundeskanzleramt will die Corona-Kontaktbeschränkungen laut einer Beschlussvorlage bis zum 5. Juli verlängern, dabei aber auch weitere Lockerungen ermöglichen. Demnach sollen sich ab 6. Juni bis zu zehn Menschen - oder die Angehörigen zweier Hausstände - treffen dürfen, sowohl zu Hause als auch in der Öffentlichkeit.
Einschränkungen abhängig von Infektionszahlen
Nach dem Willen des Bundes sollte der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch dort beschränkt werden, wo es die Infektionszahlen erfordern. Das steht in einer Beschlussvorlage des Kanzleramts:
- Mindestabstand: In der Öffentlichkeit soll weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.
- Maßnahmen je nach Infektionszahlen: Ab 6. Juni soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch dort verbindlich eingeschränkt werden, wo die Infektionszahlen dies erfordern.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum soll künftig mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände erlaubt sein. Zu Hause sollten sich nur so viele Menschen versammeln, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Maximal sollten es bei privaten Treffen zehn sein. Der Raum sollte ausreichend gelüftet werden. Der Personenkreis, der etwa mit Kindern in Kontakt komme, sollte wegen der nicht immer umsetzbaren Schutzregeln möglichst klein gehalten werden.
Die bislang zwischen Bund und Ländern vereinbarten Beschränkungen gelten noch bis zum 5. Juni. Wie Bayern sich zu dem Vorschlag äußert, ict noch nicht bekannt.