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Ab Montag: Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Ab Montag, 19.10.2020, sind Krankmeldungen wieder per Telefon möglich. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen hat der Bundesauschuss im Gesundheitswesen diesen Beschluss gefasst.
Bereits im Frühjahr, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu steigen begannen, wurde die telefonische Krankschreibung temporär eingeführt, im Sommer aber wieder aufgehoben.
Krankschreibung für sieben Tage
Nun können sich Menschen mit typischen Krankheitssymptomen erneut nach einem telefonischen Gespräch mit ihrem Hausarzt krankschreiben lassen und müssen nicht mehr selbst in die Praxis. Das Attest gilt dann für sieben Tage und kann ein weiteres mal telefonisch um sieben Tage verlängert werden.
Allerding reicht ein Anruf mit der lapidaren Botschaft „Hallo, ich bin krank“ nicht aus. Ärzte und Ärztinnen müssen sich am Telefon persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen. Nur dann ist die Krankschreibung möglich.
Positive Erfahrung aus dem Frühjahr
Die Idee dahinter ist, dass Arztpraxen in der Grippe- und Erkältungszeit nicht unnötig überlastet werden sollen, weil sie so in Einzelfällen zu Corona-Herden werden könnten. „Gleichzeitig sprechen die Daten dafür, dass Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind“, betont Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK in einer Mitteilung.
Die Sonderregelung gilt bundesweit ab kommenden Montag, den 19. Oktober 2020, zunächst bis Jahresende (31. Dezember).
Stand: 16.10.2020