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Leihmutterschaft

Das ist die Gesetzeslage in Deutschland

In den USA trat aktuell der Fall ein, dass ein Paar selber keine Kinder zeugen konnte und aufgrund dessen eine Leihmutter benötigte. Die Leihmutter war die Mutter des Vaters des künftigen Kindes. Diese Info machte die große Runde im Netz - wir klären auf dieser Seite die Gesetzeslage einer solchen Situation in Deutschland. 

 

Strafrecht

In Deutschland ist die Praxis der Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 illegal. Bei Verstoß wird hierbei jedoch nicht die Leihmutter belangt, auch nicht das bestellende Elternpaar, sondern der Arzt, der die In-Vitro-Fertilisation vorgenommen hat. Auch ein Vermittler einer Leihmutterschaft macht sich in Deutschland strafbar! Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Zivilrecht

Nach deutschem Recht bestimmt die genetische Abstammung eines Kindes aus einer Leihmutterschaft nicht unbedingt ein rechtliches Abstammungsverhältnis zu den sogenannten "Wunscheltern". Somit könnte es zu undurchsichtigen Rechtsstreits kommen, in denen die familiäre Zugehörigkeit des Kindes geklärt werden müsste. Dem soll vorgebeugt werden.

Zivilrechtliche Verträge zur Leihmutterschaft sind in Deutschland nichtig, sie verpflichten also nicht zu einer Leistung. Das bedeutet im Zweifel: die Leihmutter müsste das Kind nicht an die Eltern herausgeben!

Zusätzliches Problem: Nach §1591 BGB wird als Mutter die Frau bezeichnet, die das Kind geboren hat. Rein rechtlich ist die „Sorgemutter“ also nicht mit dem Kind verwandt.

Ausnahmen

In anderen Ländern sieht die Rechtslage anders aus. So ist die kommerzielle Leihmutterschaft - also eine, bei der die Leihmutter für ihren Aufwand finanziell entschädigt werden darf, beispielsweise in Russland, Georgien und einigen Teilen der USA erlaubt. (So auch im Bundesstaat Arkansas, wo Kayla, Cody und Patty leben). Eine altruistische Leihmutterschaft, also eine, bei der die Leihmutter nicht entschädigt wird, ist zusätzlich beispielsweise in Ländern wie Kanada und Australien erlaubt. 

Auch Deutsche können in diesen Ländern eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen und dann als Eltern zurückreisen.

Es gibt sogar ein Urteil von 2014, nach dem ein schwules Pärchen aus Deutschland in Kalifornien ein Kind von einer Leihmutter hat austragen lassen. Sie gelten in Deutschland beide als Eltern!

 

 

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