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Mieten in München: Ihr Fragt, die Expertin antwortet!
Ihr Fragt, Miet-Expertin Anja Franz vom Mieterverein München antwortet:
Lena aus Grünwald:
Bei mir steht im Mietvertrag, daß ich alle 3 Jahre Bad und Küche streichen muss. Alle 5 Jahre die Schlaf- und Wohnräume. Jetzt will ich nach 5 Jahren ausziehen. Muss ich dann alles streichen?
Das kann man nicht genau sagen. Es kommt immer auf den jeweiligen Mietvertrag und die Formulierung der Klauseln an. Der Teufel steckt hier im Detail.
Grundsätzlich: Steht im Vertrag, dass der Mieter alle drei, fünf oder sieben Jahre streichen muss (ohne Einschränkungen wie z.B. in der Regel), dann ist die Klausel unwirksam. Aber es kommen noch andere Klauseln dazu die das ganze wieder wirksam machen können.
Es kommt zudem drauf an, ob man in eine renovierte oder nicht renovierte Wohnung gezogen ist. Hierzu muss man also wirklich genau in den Mietvertrag schauen.
Michelle aus Moosach:
Ich bin Azubi und suche mit meinem Freund eine Wohnung. Wir können etwa 800 Euro ausgeben und finden nichts. Wie können wir am besten an eine bezahlbare Wohnung kommen?
Es ist sehr schwer. Wir raten in solchen Fällen immer alle Bekannten darüber zu informieren, dass man eine Wohnung sucht. Facebook kann hier sehr hilfreich sein, denn die wirklich günstigen Wohnungen gehen unter der Hand weg. Inserate in der Zeitung sind auch sehr sinnvoll. Ihr könnt auch bei den Hausverwaltungen anrufen und euch auf Wartelisten setzen lassen, aber auch hiermit ist Wartezeit verbunden.
Wolfgang aus Feldkirchen:
Ich wohne in einem Vier-Parteien-Haus und es sind zwei Mülltonnen à 240 Liter vor dem Haus, die immer nur halb voll sind. Kann ich den Vermieter fragen ob wir eine Mülltonne abschaffen können und somit weniger bezahlen müssen?
In diesem Fall müsstest du die Hausverwaltung auffordern nur eine Tonne zu stellen. Hierfür können sich alle Mieter zusammen schließen und gegen diese Kosten wehren.
Stefan aus Sendling:
Wir ziehen nächsten Monat aus. Müssen wir vor dem Auszug streichen? Im Mietvertag steht, dass wir alle drei, fünf und sieben Jahre bestimmte Sachen zu streichen hätte. Müssen wir das tun?
Das kommt auf den individuellen Mietvertrag an. Der Bundesgerichtshof hat bzgl der Schönheitsreparaturen-Klauseln verschiedene Entscheidungen darüber getroffen, welche Klauseln wirksam und welche unwirksam sind. Mein Tipp: Rechtsrat einholen, dann weiß man sicher, wie man die Wohnung verlassen muss.
Louisa aus Maxvorstad:
Beim Einzug hatte ich einen Hund. Als ich mir den 2. Hund gekauft habe, habe ich mir eine mündliche Zusage bei der Vermieterin geholt. Jetzt möchte ich noch einen 3. Hund, muss ich nochmal nach Erlaubnis fragen?
Grundsätzlich muss man den Vermieter immer um Erlaubnis bitten, wenn man einen Hund in seiner Wohnung halten möchte. Insbesondere bei drei Hunden solltest du dir eine Erlaubnis vom Vermieter einholen.
Klaus aus Berg am Laim:
Ich wohne seit 5 Jahren in einer super Wohnung in der Nähe des Ostparks. Im Mietvertrag steht, daß ich 75 qm Wohnfläche habe. Aber irgendwie hab ich den Eindruck, dass das nicht stimmt. Wie kann ich die wirklich exakte Wohnfläche selbst berechnen?
Es ist sehr schwer, die eigene Wohnung richtig zu vermessen. Hierfür würde ich einen Wohnungsvermesser engagieren. So bekommt man auch ein Papier, welches im Zweifelsfall belegt, dass weniger Quadratmeter bezahlt werden, als vereinbart.
Johanna aus Ramersdorf
Ich bin grad frisch mit meinem Freund zusammen in eine EG-Wohnung eingezogen. Wir haben zwar keinen Gartenanteil, können aber über die Terrassentür direkt auf den Rasenstreifen, der rund ums Haus geht. Dürfen wir dort auch grillen?
Gehört der Garten der Allgemeinheit muss um Erlaubnis gefragt werden. Es ist sinnvoll sich eine schriftliche Bestätigung des Vermieters einzuholen.
Nadine aus der Maxvorstadt:
Die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, daß wir ab September einen neuen Hausmeister haben und dadurch höhere Kosten auf uns zu kommen. Muss ich das einfach so hinnehmen?
Es muss zunächst geprüft werden, wie hoch die Hausmeisterkosten tatsächlich sind. Hierzu ist ein Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel sinnvoll. Aber: Mieter müssen über einen Wechsel des Hausmeisters informiert werden, insbesondere, wenn dies für sie steigende Kosten bedeutet.
Ben aus Neu-Perlach
Ich such gerade eine Wohnung. Bei der ersten Anzeige wollte der Vermieter von mir alles Mögliche wissen. Muss ich ihm alle Fragen beantworten?
Der Vermieter darf alle für das Mietrecht relevanten Fragen stellen. Dazu gehören Einkommen, Anzahl der Bewohner usw..
Jessy aus Freimann:
Ich wohne bereits seit drei Jahren in meiner Wohnung - Bisher allein. Jetzt will mein Freund zu mir ziehen. Muss ich das dem Vermieter mitteilen und kann der uns dann einen Strich durch die Rechnung machen?
Soll der Lebensgefährte zuziehen, kann dies vom Vermieter nicht verboten werden. Er sollte aber darüber informiert werden.
Karl aus dem Glockenbachviertel:
Bei mir ist die Elektrik total veraltet, dadurch fällt immer wieder die Sicherung raus, beispielsweise wenn ich den Herd anhabe und dann noch den Toaster einstecke. Kann ich beim Vermieter eine neue Elektroinstallation verlangen? Und muss ich die dann zahlen?
Da die Wohnung bereits in mangelhaftem Zustand angemietet wurde, kannst du im Nachhinein keine Änderung fordern. Du kannst den Vermieter aber auf den Zustand hinweisen, da es im eigenen Interesse des Vermieters liegt, hier einen zeitgemäßen Zustand zu garantieren.