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Die wichtigsten Tipps zur Mieterhöhung

Das Gong 96.3 Spezial – Wohnen in München

Es ist nie schön, wenn die Miete erhöht wird. Letztendlich ist es aber auch ganz normal, dass der Vermieter alle paar Jahre anpasst, weil er sonst ja immer weniger raus bekäme.

Die wichtigsten Tipps zur Mieterhöhung:

  • Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben werden. Auch eine maschinelle Unterschrift ist erlaubt.
  • Die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss immer begründet werden.
  • Mietpreisbremse: bei Neuvermieten darf der Vermieter maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete verlangen. Gilt nicht für Neubauwohnungen oder nach umfangreichen Umbau.
  • Jahres-Sperrfrist: Der Vermieter darf frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung erneut erhöhen.
  • Es gilt eine Kappungsgrenze. Konkret: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete in München höchstens um 15 Prozent steigen. 
  • Seit 1.Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse.
  • Grundlage für eine Mieterhöhung ist immer die tatsächliche Wohnfläche, auch wenn im Mietvertrag eine abweichende Wohnungsgröße steht.
  • Ist der Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kann er seine Zustimmung verweigern. Dazu muss allerdings ein Grund vorliegen. 

 

Mieterhöhung - Sonderfall Modernisierung:

  • Vermieter dürfen die Kosten für Modernisierungsarbeiten auf die Miete umlegen. 
  • Die Immobilie muss aufwertet sein, indem ein Balkone angebracht oder ein Aufzug eingebaut wurde. Aber nicht jede Baustelle im Haus kann Grund für eine Mieterhöhung sein.
  • Energetische Sanierungen gelten immer als Verbesserung. Schließlich kann der Mieter Dank gedämmter Fassade oder Isolierglasfenster Heizkosten sparen. 
  • Instandhaltung oder Modernisierung sind aber nicht immer automatisch ein Grund für ein Mieterhöhung. 
  • Der Vermieter kann die Investitionen in eine Verbesserung auf die Miete umlegen (bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten abzüglich öffentlicher Förderung).
  • Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Sie tritt erst drei Monate nach Empfang in Kraft. 

 

Insgesamt ist hier wichtig, sich sofort zu informieren und beraten zu lassen, wenn Sie erfahren, daß der Vermieter eine Modernisierung plant. Da lohnt es sich auch, den Kontakt zu den anderen Mieter in einem Mehrfamilienhaus zu suchen, um sich zusammen zu schließen.

 

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