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Mieterverein-Mitglied stellt Strafanzeige wegen Mietwucher
Eine Warmmiete von 1200 Euro im Monat – für gerade mal 45 Quadratmeter! Das möchte sich Michael M. (Name geändert) nicht länger gefallen lassen. Er ist Mitglied im Mieterverein München und hat jetzt wegen Mietwuchers bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gestellt.
„Ich habe trotz langer Suche keine andere Wohnung gefunden, deswegen habe ich im Februar vergangenen Jahres den Mietvertrag notgedrungen unterschrieben“, so der Betroffene.
Michael hat daraufhin weiter recherchiert und herausgefunden dass der qualifizierte Mietspiegel Münchens für eine Wohnung in dieser Lage und aus diesem Baujahr eine Nettokaltmiete von 12,48 Euro pro Quadratmeter festlegt. Daraus würde sich eine Nettokaltmiete von 561,60 Euro ergeben. Michael M. aber bezahlt 1100 Euro kalt - also fast doppelt so viel. Dazu kommen 100 Euro für Betriebs- und Heizkosten.
Michael kontaktierte seinen Vermieter, um ihn auf diesen "Wucher" aufmerksam zu machen. Dieser ließ allerdings nicht mit sich reden und beharrte auf seiner geforderten Miete. Folglich hat sich Michael dazu entschieden Strafanzeige zu stellen.
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Die rechtliche Lage
Das Thema Wucher ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 291 zu finden. Laut diesem Paragrafen ist "Wucher" erfüllt, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 Prozent überschritten ist. Das wäre bei einer Nettokaltmiete von 842,40 Euro der Fall. Michael M. aber bezahlt 1100 Euro.
Wichtig für die Erfüllung des Straftatbestands ist, dass „die Zwangslage“, „Unerfahrenheit“, der „Mangel an Urteilsvermögen“ oder „die erhebliche Willensschwäche eines anderen“ ausgebeutet wird. In München wurde zumeist gerichtlich so entscheiden, dass keine Zwangslage vorliege, weil es an sich genügend Wohnraum gibt - dieser aber nicht bezahlbar ist.
Die Forderung des Mietervereins
Der Mieterverein meint, dass eine eindeutige Zwangslage für Mieter am Münchner Wohnungsmarkt besteht. Aufgrund dessen sei es gerechtfertigt in Michaels Fall Strafanzeige zu stellen.
Rechtsanwalt Volker Rastätter sagt: „Wir fordern, dass das Gesetz endlich auch auf Wuchermieten wie in unserem aktuellen Fall angewandt wird. In ganz München gibt es unzählige weitere Beispiele für extrem überteuerte Mieten.“
In diesen sehr angespannten Zeiten könnte dieses Instrument schlimme Auswüchse auf dem Wohnungsmarkt einbremsen. Eine weitere Art gegen extrem hohe Mieten vorzugehen, wäre die „Mietpreisbremse“ im Zivilrecht. Doch diese ist für München nach wie vor nicht anwendbar. „Auch das muss sich schnellstens ändern. Die Staatsregierung muss dafür eine neue Verordnung erlassen“, so Rastätter.