Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
Radl-Regeln in München: Wir klären die häufigsten Fragen
München goes Radlhauptstadt! Aktuell schwingen sich immer mehr hier bei uns auf ihr Bike. Wir klären heute alle wichtigen Fragen und weit verbreitete Mythen rund um’s Radln – und zwar mit Gordon Winkel von der Polizei München.
1. Die Fußgängerampel ist rot, die Ampel für die Autos ist noch grün – an welches Signal müssen sich Radler halten?
Der Radfahrer, sofern sich keine Fahrradampel an der Kreuzung befindet, hält sich an das Signal für Autofahrer. Ist dieses grün, darf er also fahren.
2. Musik und Podcast hören beim Radln – erlaubt oder nicht?
Geregelt ist das im § 23 StVO:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“
Ein Verstoß gegen (1) würde 10€ kosten. Hier wird aber nach Fingerspitzengefühl gegangen. Sind die Kopfhörer leise oder aus, sodass der Radfahrer das lautere Ansprechen sofort hört, ist es kein Verstoß.
3. Telefonieren auf dem Fahrrad – ja oder nein?
Auch hier gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Heißt also: Hände an den Lenker und: Ohren auf im Straßenverkehr. Telefonieren mit dem Headset ist erlaubt, solange man nicht zu sehr abgelenkt ist. Und die Mailbox abhören oder eine Mail oder Whats App beantworten ist nicht erlaubt.
4. Dürfen Radler auch nebeneinander fahren oder nur hintereinander?
Radfahrer dürfen nur dann nicht nebeneinander fahren, wenn sie einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
5. Radfahrer dürfen nicht auf der falschen Straßenseite fahren!
Stimmt, Grundtatbestand wären 20 Euro. Wenn man dann noch wen behindert oder eine gefährliche Situation heraufbeschwört, dann kann sich das Bußgeld auch noch erhöhen.