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Alle Infos zum Streuen und Räumen

Wer muss die Straßen und Gehwege räumen und streuen?

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Sicherheit der Straßen und Gehwege verantwortlich. Die meisten Kommunen haben die Winterpflichten für die Gehwege aber auf die Hauseigentümer übertragen. Je nach Regelung im Mietvertrag kann die Zuständigkeit auch an den Mieter weitergegeben werden. Ein einfaches Warnschild mit dem Schriftzug "Privatweg – Betreten auf eigene Gefahr" entbindet nicht von der Pflicht zum Winterdienst. Wer über Wintermonate in den Urlaub fährt, muss dafür sorgen, dass seine Arbeiten für ihn erledigt werden.


Wann muss geräumt und gestreut werden?

Geräumt werden muss im regelmäßigen Abstand von 2 bis 3 Stunden werktags (Mo – Sa) in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht ein bis zwei Stunden später.

Wo muss geräumt und gestreut werden?

Der ans Grundstück grenzende Bürgersteig muss geräumt werden, sowie der Zugang zum Hauseingang und die Wege zu den Mülltonnen und den Garagen.

Der Gehweg vor dem Haus muss auf mindestens einem Meter Breite geräumt sein, sodass zwei Personen nebeneinander gehen können. An Hauptverkehrsstraßen muss sogar eineinhalb Meter breit geräumt werden. Bei dem Weg zu den Mülltonnen reicht ein halber Meter aus.

 

Mit was darf gestreut werden?

Um die Umwelt zu schützen ist das Streuen mit Salz nicht zu empfehlen. Eine Alternative bieten Sand oder kleine Kieselsteine. 

Wer haftet für Unfälle bei Glatteis?

Bei Glätteunfällen vor dem Haus haftet grundsätzlich derjenige, der verpflichtet gewesen wäre zu streuen und zu räumen: Also je nach Absprache der Hauseigentümer oder der Vermieter. In den meisten Fällen sprechen die Richter den Geschädigten aber eine Mitschuld zu.

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