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Ungeimpfte im Gesundheitswesen können vorerst weiterarbeiten
Ab dem 16. März.2022 gilt eigentlich, dass alle Mitarbeitenden in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Die einzige Ausnahme dabei: Medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung.
Einem Medienbericht zufolge können Ungeimpfte bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Das sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Nachrichtenportal "Business Insider" am Montag. Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Dabei würden alle "Umstände des Einzelfalles" berücksichtigt.
Auf das Problem der fehlenden Umsetzbarkeit will das Bundesgesundheitsministerium laut mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern.
02.02.2022