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Eltern dürfen Facebook-Chats von verstorbener Tochter lesen

Hier findet ihr alle Infos zum Urteil des Bundesgerichtshof:

Der Tod einer 15-Jährigen lässt die Eltern mit quälenden Fragen zurück. Antworten erhoffen sie sich von deren Facebook-Seite. Bekommen sie nach jahrelangem Rechtsstreit Einblick?

 

+++Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern
erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen.+++

 

Quelle: dpa

 

Worum geht es?

Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren kämpfen die Eltern mit Facebook um Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens zu bekommen. Die damals 15-Jährige wurde 2012 am U-Bahnhof Schönleinstraße in Kreuzberg von einem Zug erfasst und getötet. Bis heute ist ungeklärt, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Die Polizei schloss ein Fremdverschulden aus.

Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren. Zudem hat der U-Bahnfahrer gegen die Eltern ein Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Dienstausfalls geltend gemacht.

Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter haben in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. (Az. III ZR 183/17) an diesem Donnerstag verkündet der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz sein Urteil.

 

Wieso können die Eltern sich nicht in das Konto einloggen?

Die Mutter besitzt  zwar das Passwort für den Account ihrer verstorbenen Tochter, doch sie kann sich nicht mehr einloggen, da Facebook das Konto in den Gedenkzustand gesetzt hat. Es ist nicht bekannt, wer den Tod des Mädchens an das soziale Netzwerk gemeldet hat. Doch Facebook hatte daraufhin den Account eingefroren – und die Eltern ausgeschlossen.  Das Konto ist erreichbar, Beiträge bleiben sichtbar, aber keiner hat mehr Zugriff auf das Facebook-Profil und somit auch nicht auf die persönlichen Nachrichten des Mädchens.

 

Bislang keine eindeutige Regelung

Experten hoffen auf ein Grundsatz-Urteil zum digitalen Nachlass. Ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie beispielsweise Tagebücher oder Briefe, ist nirgendwo eindeutig geregelt. Die Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass nur wenige digitale Inhalte sich bei dem Verstorbenen daheim auf einem Datenträger befinden. Vieles liegt auf einem Server oder Rechner im Internet ("Cloud"). Hat der Tote nicht verfügt, was damit passieren soll, bekommen die Erben vom Anbieter unter Umständen keinen Zugriff.

Ein Facebook-Profil im "Gedenkzustand" bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar. Sich einloggen und etwas ändern kann aber niemand mehr. Facebook lehnt die Freigabe der Konto-Inhalte für die Eltern ab: Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass private Nachrichten auch privat bleiben.

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