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"Wolfsmasken-Prozess" in München: Gericht bestätigt Haftstrafe für Vergewaltiger
Das Landgericht München I hat eine Strafe von zwölf Jahren Haft für einen Mann bestätigt, der ein elfjähriges Mädchen mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt hatte.
Zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro
Die Richter verurteilten ihn am Freitag zudem, ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro an das Opfer zu zahlen. Zudem verhängten sie abermals die Sicherungsverwahrung über den 47-Jährigen.
Der in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte Mann war bereits 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen das Urteil ging die Verteidigung in Revision und bekam teilweise Recht. Der Bundesgerichtshof hob zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügte aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwies den Fall zurück nach München. Im aktuellen Verfahren wurde daher nicht die Schuldfrage, sondern lediglich das Strafmaß verhandelt.
Laut Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann im Sommer 2019 der Elfjährigen in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug, die er eigens für die Tat gekauft hatte.
05.05.2023