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Wegen Impfpflicht: Münchner Klinik verliert bis zu 80 Mitarbeiter*innen 

Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen bis zum 15. März dieses Jahres nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind. Sonst dürfen sie ihre Arbeit dort nicht weiter nachgehen.

Die Kreisklinik in Ebersberg fragt deshalb bis 31. Januar 2022 den Impfstatus des Personals ab und rechnet im Zuge dessen mit einer Entlassung von 50 bis 80 Personen, darunter sollen auch einige Ärzte sein.

Bis 15. März 2022 muss das Haus dann die Namen der Beschäftigten, die keinen Nachweis erbracht haben, an das Gesundheitsamt melden

Das Gesundheitsamt wird dann voraussichtlich ein Beschäftigungs- und Betretungsverbot für die Betroffenen erlassen. 

Der Geschäftsführer der Klinik möchte allerdings durch Einzelgespräche noch den ein oder anderen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von der Impfung überzeugen. 

Das verlorene Personal soll dann mit Bewerber*innen aus anderen Ländern aufgestockt werden.

13.01.2022

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