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Inzidenz hat sich verdoppelt - Alle aktuellen Zahlen in und um München
So sind die aktuellen Zahlen in Bayern:
Inzidenzen:
13.01.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle
Inzidenzen des RKI, Stand 13.01., 03:16 Uhr:
Stadt München: 645,3 (+)
Landkreis München: 625,4 (+)
Landkreis Starnberg: 592,2 (+)
Landkreis Ebersberg: 671,8 (+)
Landkreis Fürstenfeldbruck: 342,4 (-)
Landkreis Dachau: 588,6 (+)
Landkreis Freising: 440,9 (+)
Landkreis Erding: 635,0 (+)
Landkreis Miesbach: 550,0 (+)
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: 453,9 (+)
Landkreis Landsberg am Lech: 582,6 (+)
Landkreis Weilheim-Schongau 514,2 (+)
Bundesweite Inzidenz 427,7 (+)
Bayern: 420,2 (+)
Die sogenannte Hospitalisierungs-Inzidenz beschreibt, wie viele an Corona erkrankte Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage neu stationär aufgenommen wurden.
Hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage: 333 (-)
7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner): 2,5 (-)
Belegung der Intensiv-Versorgungskapazitäten durch bestätigte COVID-19-Fälle: 467 (-)
Stand: 12.01.2022, 08:00 Uhr
Das sind die aktuellen bayrischen Corona-Regeln - Stand 13.01.2022:
- Mit Booster-Impfung Testbefreiung bei 2G-PLUS (Dreifach Geimpfte müssen sich in Bereichen, in denen 2G-PLUS gilt, nicht mehr testen; NEU: das gilt direkt ab Tag der dritten Impfung)
- Teilnehmergrenze bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie): maximal 10 Personen (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen)
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Eigener Hausstand und max. 2 Personen aus einem weiteren Hausstand (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen)
- Maskenpflicht FFP2 (auch Outdoor bei 2G-PLUS Veranstaltungen; Ausnahme am Tisch)
- Bekleidungsgeschäfte zählen auch zu Geschäften des täglichen Bedarfs
- Gastronomie: 2G im Innen- und Außenbereich (Maskenpflicht zum Platz)
- 2G gilt hier:
- Ausübung von Sport in Sportstätten unter freiem Himmel
- Veranstaltungen unter freiem Himmel (ausgenommen Kultur- und Sportveranstaltungen)
- Gedenkstätten, Freizeitparks, Zoos und botanischen Gärten
- Beherbergung, körpernahen Dienstleistungen
- Volkshochschulen, Hochschulen und Vergleichbares
- 2G-PLUS bei Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Kultur und Indoor-Sport
- 3G am Arbeitsplatz
- 3G im ÖPNV
- Schließung von Schankwirtschaften, Diskos, Clubs sowie Bordellen
- Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, (soweit es sich nicht um Sportausübung handelt)
- Große regionale Sport- und Kulturveranstaltungen: Keine Zuschauer zugelassen
- Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet
- In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen Besucher einen negativen Schnelltest vorweisen
Hotspot-Regelung für Landkreise
+++ Update 13.01.2022, 15.30 Uhr:
Landkreise und kreisfreie Städte, die in den kommenden Tagen gegebenenfalls eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis zur geplanten Überarbeitung im Kabinett ausgesetzt. Das kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag an. +++
In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 1.000 liegt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Es gelten dann folgende Regeln:
- Schließung von Gastronomie und Beherberung
- keine Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen
- keine körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure)
- Online-Lehre bei Hochschulen
- Personenobergrenzen im Handel von 20 m2 pro Person
Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die Regeln aufgehoben.
13.01.22