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Offiziell: Autofahrer dürfen ohne Extra-Führerschein Motorrad fahren
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Der Bundesrat hat soeben eine neue Verordnung durchgewunken: Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren - allerdings nach einer ausführlichen Schulung. Dies gilt für Maschinen mit dem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS.
Voraussetzungen dafür
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Fahrer mindestes 25 Jahre alt sein muss und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B hat. Nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) bekommen diese dann die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.