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Kuhglocken dürfen weiter bimmeln - zumindest teilweise
Ein Unternehmer klagt wegen zu lauter Kuhglocken in seiner Nachbarschaft. Ein bereits geschlossener Vergleich lässt die Klage gegen eine Landwirtin und seine Gemeinde aber scheitern. Doch die nächste Runde in dem Streit ist schon eingeläutet.
Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen im Landkreis Miesbach unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.
Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun
kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II am Donnerstag.
Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 12 O 1303/17). Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht aber noch nicht fest. Prozesse um
den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen.
Im aktuellen Fall hatte der Unternehmer das idyllisch gelegene Haus in einem Ortsteil von Holzkirchen vor rund vier Jahren gekauft. Etwa ein Jahr später pachtete die Landwirtin die Weide vor seinem Grundstück und ließ dort fünf bis sieben Kühe grasen. Sie zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.
Die Klägerseite konnte das Verhalten der Landwirtin nicht nachvollziehen. Der Unternehmer hatte ihr angeboten, die Kühe kostenlos mit GPS-Sendern auszustatten. Dass das Angebot ausgeschlagen wurde, bezeichnete der Anwalt des Paares als "irrational". Vielleicht liege es an der "prekären Bildungssituation der am Verfahren beteiligten bayerischen Landbevölkerung", sagte er.