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Privates Knöllchen in Aschheim: ADAC rät vom Bezahlen ab
In Aschheim sorgt eine private Firma für Diskussionen: Sie verteilt Strafzettel für Parkverstöße an der Erdinger Straße. Die zulässige Parkdauer wurde von der Firma auf 180 Minuten begrenzt. Doch der ADAC warnt vor den Bedingungen und rät betroffenen Autofahrern, die Forderungen nicht ungeprüft zu begleichen.
Parken in Aschheim: Neue Regeln sorgen für Unmut
Viele Autofahrer in Aschheim staunten nicht schlecht, als sie nach dem Parken an der Erdinger Straße plötzlich ein "Knöllchen" an ihrer Windschutzscheibe fanden. Der Grund: Eine private Firma überwacht die Parkflächen und verhängt Strafen bei vermeintlichen Verstößen gegen die Parkordnung.
Die maximale Parkdauer auf diesen Stellplätzen beträgt nun 180 Minuten. Wird diese Zeit überschritten oder fehlt eine Parkscheibe, flattert schnell eine Zahlungsaufforderung ins Haus. Doch diese Praxis stößt auf Kritik.
ADAC kritisiert die AGBs und gibt klare Empfehlung
Der ADAC warnt vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der privaten Betreiberfirma. Der Automobilclub sieht in den Vertragsklauseln problematische Formulierungen und rät Betroffenen dazu, nicht vorschnell zu zahlen.