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Richter: Fernsehen ist nicht lebensnotwendig
05.03.2018, 16:03
Weil er gut vier Wochen lang kein Fernsehen mehr empfangen konnte, ist ein Münchner vors Amtsgericht gezogen. Er wollte 50 Euro pro Tag für den „Nutzungsaufall“. Laut dem Richter gebe es eine Entschädigung aber nur bei lebensnotwendigen Gütern und das wäre bei Fernsehen nicht der Fall. Der Münchner hat bereits Berufung eingelegt.