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Gericht: Bäckereikette darf am Sonntag länger verkaufen
14.02.2019, 16:02
Eine Bäckerei mit Café darf sonntags auch länger als drei Stunden ihre Waren verkaufen – auch wenn die Semmeln nicht belegt sind. Das hat das Oberlandesgericht am Vormittag entschieden und damit eine Klage gegen eine Bäckereikette mit Filialen in München abgewiesen. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Richter eine Semmel als "zubereitete Speise" ansehen.
Autor: F. Schörner