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Wegen Vogelgrippe nun überall Stallpflicht in Bayern
Wegen der Vogelgrippe gilt in Bayern ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. "Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern", erläuterte Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) am Freitag in München. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatleute - und zunächst auf unbestimmte Zeit. Für Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen werden weitere Maßnahmen vorbereitet.
Die Vogelgrippe ist in Bayern bereits bei zahlreichen Wildvögeln aufgetreten. Bei 34 Tieren in sechs Landkreisen - Lindau, Starnberg, Rosenheim, Traunstein, Miesbach und Freising - wurde inzwischen die hochansteckende Variante H5N8 nachgewiesen. In mehreren anderen Regionen gibt es Verdachtsfälle. Diese werden derzeit am zuständigen Bundesinstitut, dem Friedrich-Loeffler-Institut, überprüft.
Bundesweit gelten von Montag an strengere Schutzvorkehrungen. Dann müssen auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen: Sie dürfen keine Unbefugten mehr in die Ställe lassen, müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Für den Menschen ist das Vogelgrippe-Virus H5N8 ungefährlich.
Übrigens: Obwohl Hühner künftig im Stall gehalten wird, sind die Eier noch aus Freilandhaltung. Laut Gesundheitsministerium dürfen Hühner bis zu 80 Tage im Stall bleiben und trotzdem darf es noch offiziell heißen "Eier aus Freilandhaltung". Erst danach darf nicht mehr von Freilandhaltung gesprochen werden.