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Unerlaubte Einreise: Hauptherkunftsländer Syrien und Ukraine
Die von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen betrafen zuletzt hauptsächlich Menschen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach stammten 20,6 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2024 ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Deutschland einreisen wollten, aus Syrien. Knapp jeder Fünfte war Staatsbürger der Ukraine.
Nicht jeder Ukrainer darf einreisen
Ukrainische Staatsangehörige müssen keinen Asylantrag stellen, um einzureisen und Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu erhalten. Darauf hatten sich die Staaten der Europäischen Union nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verständigt.
Dies bedeute aber nicht, dass jeder Ukrainer und jede Ukrainerin automatisch einreisen dürfe, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Zur Begründung heißt es: «Ukrainische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren im Ausland leben, sind dort durch die Kampfhandlungen in der Ukraine nicht gefährdet.» Daher bestehe für sie kein Schutzbedarf. Eine Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen ohne das erforderliche Visum für den längerfristigen Aufenthalt sei auf Basis der entsprechenden Verordnung nicht möglich.
Wie aus den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Daten weiter hervorgeht, sank die Zahl der unerlaubten Einreisen von 127.549 im Jahr 2023 auf 83.572 im vergangenen Jahr. Auch der Anteil der Menschen ohne Einreiseerlaubnis, die gegenüber der Bundespolizei die Absicht äußerten, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen, war zuletzt deutlich geringer.
Weniger als jeder vierte stellte ein Asylgesuch
Laut Bundesregierung registrierten die Beamten im vergangenen Jahr bei etwa 23 Prozent der unerlaubt Einreisenden an der Grenze ein Asylgesuch. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei 44,7 Prozent. Vermutungen der Gruppe Die Linke, vor dem Hintergrund politischer Erwartungen könnten Asylgesuche bei den
Binnengrenzkontrollen von der Bundespolizei quasi übergangen werden, um direkt zurückweisen zu können, wies das Innenministerium zurück.
Die Linken-Abgeordnete, Clara Bünger, sagt: «Die Migrationspolitik hat sich komplett von der Realität entfernt.» In der Diskussion über die Forderung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) nach umfassenden Zurückweisungen an den Landgrenzen gehe völlig unter, dass die Bundespolizei schon jetzt viele Menschen zurückweise. «2024 waren davon mehr als 40.000 Menschen betroffen, wahrscheinlich auch viele Asylsuchende», vermutet Bünger.
Seit dem 16. September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Eigentlich ist das im Schengenraum nicht vorgesehen und nur befristet zulässig. Zurückgewiesen werden unter anderem Menschen, die kein Asylgesuch stellen beziehungsweise gegen die ein Einreiseverbot vorliegt.