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Gehälter, Handyverträge, Elektronik: Das ändert sich ab Juni
Ab heute treten viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft, von denen auch ihr profitieren könnt. Hier die wichtigsten Neuerungen zum Juni im Überblick.
Handy und Telefon
Mit einer neuen Transparenzverordnung sollen Neukunden vor dem Abschluss von Internet,- Telefon- und Handyverträgen noch genauer informiert werden. Die Anbeiter werden verpflichtet, genaue Infoblätter auszugeben, die Daten über minimale, maximale und verfügbare Übertragungsraten enthalten und genau aufklären, wann Geschwindigkeiten gedrosselt werden. Außerdem muss auf den Rechnungen künftig angegeben werden, wann man seinen Vertrag kündigen muss, damit er sich nicht automatisch verlängert.
Roaming Gebühren
Billiger telefonieren und surfen im Ausland! Ab Mitte Juni werden die Roaming-Gebühren abgeschafft. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass jeder komplett ohne zusätzliche Gebühren in der EU telefonieren und surfen kann. Mit der so genannte „Fair Use“-Klausel müssen die Anbieter eine Obergrenze festlegen, bis zu der Surfen mit dem Handy im EU-Ausland kostenfrei ist. Ob die Grenze allerdings bei 500 MB oder 5 GB liegt, entscheidet jeder Anbieter selbst. Große Anbieter, wie die Telefónica oder auch die Telekom, hatten allerdings schon vor einiger Zeit ihre Tarife angepasst und das EU-Roaming als Inklusivleistung in ihren Verträgen aufgenommen.
Elektronik-Müll
Wusstet ihr eigentlich, dass ihr alte Elektrogeräte auch im Handel zurückgeben könnt? Nein? Bisher machen das auch nicht so viele, obwohl es durch das Elektrogesetz eigentlich schon möglich ist. Demnach müssen die Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Lager und Versandfläche Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn sie ein neues Gerät verkaufen. Bei Geräten, die eine Kantenlänge von 25 cm nicht überschreiten, müssen sie das sogar tun, ohne ein Gerät zu verkaufen. Die Umwelt soll dadurch besser geschützt und der Elektro-Schrott fachgerecht entsorgt werden. Wenn Händler dies verweigern, drohen ab diesem Monat Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Aber auch den Händlern will man entgegenkommen, sie müssen maximal fünf Altgeräte pro Art und Rückgeber auf ihre Kosten entsorgen.
Gehälter vergleichen – Arbeitgeber muss Auskunft geben
Auch das Entgelttransparenzgesetz soll in Kraft treten und für gleichberechtigte Bezahlung am Arbeitsplatz sorgen: Männer und Frauen sollen bei selber Arbeit auch das gleiche verdienen. Deshalb können Beschäftige von ihrem Chef verlangen, das durchschnittliche Gehalt eines vergleichbaren Mitarbeiters des anderen Geschlechts offen zu legen. Die Auskunftspflicht soll zunächst für Betriebe mit über 200 Mitarbeitern gelten, womit rund 14 Millionen Arbeitnehmer betroffen sind. Das genaue Gehalt von Person XY muss allerdings nicht gesagt werden, sondern ein durchschnittliches Gehalt eines vergleichbaren Mitarbeiters, der zum Beispiel die selben Tätigkeiten übernimmt und ähnlich lang im Unternehmen ist.
Auszug hierzu aus dem Gesetzestext:
§ 25 Übergangsbestimmungen
(1) Der Auskunftsanspruch nach § 10 kann erstmals sechs Kalendermonate nach … [einsetzen: Angabe des Datums des Inkrafttretens diese Gesetzes] geltend gemacht werden. Soweit der Auskunftsanspruch nach Satz 1 dann innerhalb von drei Kalenderjahren erstmals geltend gemacht wird, können Beschäftigte abweichend von § 10 Absatz 2 Satz 2 erst nach Ablauf von drei Kalenderjahren erneut Auskunft verlangen. Satz 2 gilt nicht, soweit die Beschäftigten darlegen, dass sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben.
(2) Der Bericht nach § 21 ist erstmals im Jahr … [einsetzen: Angabe des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr des Inkrafttretens dieses Gesetzes folgt] zu erstellen.
(3) Abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 umfasst der Berichtszeitraum für den ersten Bericht nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr … [einsetzen: Angabe des Kalenderjahres des Inkrafttretens dieses Gesetzes] vorausgeht.i