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Rückgaberecht: Das steht euch zu!

Kundenrechte bei Rückgabe und Umtausch: Wir haben die wichtigsten Fragen geklärt.

Einmal gekaufte Ware zeitlich unbegrenzt zurückgeben, quasi ein unbegrenzte Rückgabe, das galt bislang bei Ikea. Jetzt hat der Möbelkonzern aber das Rückgaberecht drastisch eingeschränkt: Statt "lebenslang" gibt es jetzt nur noch ein Jahr. Somit wird gekaufte Ware nur noch ein Jahr danach ohne Angabe von Gründen zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet. Hintergrund der Änderung sei eine globale Anpassung an die Ikea-Richtlinien, heißt es von Seiten des Unternehmens.

Aber was für ein Recht hat man als Kunde bei der Rückgabe und beim Umtausch tatsächlich? Wir haben die wichtigsten Fragen für euch geklärt.

 

Diese Rechte habt ihr beim Umtausch und bei Reklamationen:

  • Statt Kassenzettel reicht eine Kartenabrechnung bei Reklamationen und beim Umtausch vollkommen aus! 
  • Auch ein Zeuge, der beim Kauf dabei war gilt als Bestätigung.
  • Die Ware muss nicht Original verpackt sein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
  • Es drohen keine Kosten, wenn sich herausstellt, dass bei einer Reklamation kein triftiger Grund vorliegt. 
  • Sollte der Artikel schon gebraucht sein, darf der Händler jedoch bei einer Gelderstattung Nutzungsersatz fordern.
  • Wird eine falsch zusammengebautes Möbelstück aufgrund von einer schlechten Anleitung reklamiert, muss der Händler auf eigene Kosten dafür sorgen, dass beispielsweise der Schrank wieder zerlegt wird. 
  • Gefällt ein Artikel hingegeben schlichtweg dem Kunden nicht mehr, muss er auf die Kulanz des Händlers hoffen. (Ausgeschlossen ist der Versandhandel)
  • Beim Versandhandel darf der Käufer die Ware binnen 14 Tage zurück geben, ohne Angaben von Gründen.
  • Wird bei Kleidungsstücken beispielsweise ein Webfehler festgestellt, muss der Händler das Kleidungsstück reparieren oder neu liefern. 
  • Erfüllt die Waren nicht das, was die Werbung verspricht, muss der Händler nachbessern. Dieser Anspruch gilt bei Neuware ab dem Kauf zwei Jahre. 
  • Behauptet der Händler, ein Defekt der Ware sei vom Kunden herbeigeführt worden, muss er beweisen, dass die Ware beim Verkauf einwandfrei war. (Gilt bei Ware, die nicht älter als sechs Monate ist.)
  • Bei einer Reklamation darf der Käufer bestimmen, ob die Ware umgetauscht oder ausgebessert wird. Ausgenommen sind Waren, wo beispielsweise eine Reparatur teurer wäre als die Ware selbst. 
  • Ist die Ware nach zwei Reklamationen immer noch fehlerhaft, darf der Kunde das Geld zurückfordern. 
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