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Fakten rund ums soziale Wohnen
Wohnen in München ist nicht einfach! Besonders schwer ist es für die, die Einschränkungen haben, sei es körperlich oder finanziell, denn obwohl das Amt für Wohnen und Migration in München rund 71.000 Sozialwohnungen betreut, stehen jährlich nur etwa 3.200 Wohnungen zur Belegung zur Verfügung. Die Nachfrage ist natürlich dementsprechend groß.
Wir haben hier die wichtigsten Fakten rund ums soziale Wohnen für euch. Wie kommt ihr an eine Wohnung? Was sind die Voraussetzungen? Und wer ist zuständig?
Fakten rund um sogenannte Sozialwohnungen:
Der Ablauf:
Um an eine Wohnung zu kommen, muss man beim Amt für Wohnen und Migration in München einen Antrag stellen. War dieser erfolgreich, erhält man Zugangsdaten für das Wohnungsvergabe der Stadt München: SOWON.
Mit diesen kann dann speziell nach Sozialwohnungen gesucht werden, auf die man sich dann bewirbt. Nach Ende der Bewerbungsfrist haben in der Regel fünf Bewerber die Möglichkeit die Wohnung zu besichtigen.
Letztendlich entscheidet der Vermieter, wer die Wohnung bekommt.
Das solltest du über SOWON wissen:
Voraussetzungen:
Um einen Antrag für eine Sozialwohnung stellen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
- Soziale Dringlichkeit
- Hauptwohnsitz in München
- Einkommen: Beim Einkommen gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, abhängig vom Bauprogramm und der Miethöhe.
- Gültiger Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
Der Antrag:
Einen entsprechenden Antrag für eine Sozialwohnung gibt es vor Ort des Amtes für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8, oder im Rathaus. Er kann aber auch online angefordert werden unter kundencenter-wohnen.soz@muenchen.de.
Der fertig ausgefüllte Antrag muss dann wieder an das Amt für Wohnen und Migration (Soziale Wohnraumversorgung, Franziskanerstraße 8, 81669 München) zurückgeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden.
Das Amt hat Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.
Diese Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
- Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Mutterpass bei Schwangeren
- Geburtsurkunden der Kinder
- Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsvereinbarung wenn bei Geschiedenen bzw. getrennt Lebenden, minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
- Verdienstbescheinigungen bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für alle verdienenden Familienangehörigen (Formblatt)
- gegebenenfalls Arbeitslosengeld/Hilfebescheide
- gegebenenfalls Sozialhilfe- oder Rentenbescheide
- bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden den Steuerbescheid des letzten Jahres oder eine Gewinn- und Verlustrechnung