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Maskenpflicht: Online Attest ungültig
Immer wieder trifft die Polizei Fahrgäste in S- und U-Bahn ohne Mund- Nasenschutz an. Ein 37jähriger hatte bei einer Kontrolle im Hauptbahnhof Zwischengeschoss jetzt ein Online Attest vorgezeigt. Das Attest war von einem Arzt (Urologe) in Hessen blanko unterschrieben zum Download im Netz angeboten worden. Solche Bescheinigungen sind ungültig.
Die Bundespolizei in München warnt erneut vor dem Herunterladen sowie Benutzen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
An dieser Stelle dankt die Münchner Bundespolizei ausdrücklich allen, die mit Mund-Nasen-Bedeckung in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln unterwegs sind und damit helfen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Unser Motto: „Meine Maske schützt dich – wenn schützt du?“
Autor: A. Werner
Foto: Bundespolizei