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Fachleute: Fußgänger im Straßenverkehr besser schützen

27.01.2025, 06:01

Für einen besseren Schutz von Fußgängern spricht sich die Gewerkschaft der Polizei innerorts für Tempo 30 aus. «Jeder ist Fußgänger - und wenn er nur zu seinem Auto geht», sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens. Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern gehe daher alle an. Vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft fordern Fachleute: Wer zu Fuß geht, soll besser geschützt werden. Die konkreten Pläne dafür gehen auseinander.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Mit neun Prozent waren Fußgänger im Jahr 2023 die zweitgrößte Gruppe der Unfallbeteiligten nach Autofahrern. Die Zahl der verunglückten Fußgänger lag dabei mit 33.504 fast wieder auf dem Vor-Corona-Niveau von 34.815 im Jahr 2019. Die Zahl der Getöteten war mit 449 sogar darüber (2019: 429). Unter 15-Jährige sowie Menschen über 75 Jahre waren dabei am häufigsten in Unfälle verwickelt.

Polizeigewerkschaft fordert 30 Kilometer pro Stunde innerorts

Mertens fordert daher etwa eine Regelgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde innerorts. Wo Fußwege ausreichend abgesichert seien, könne auch mit 50 Stundenkilometern oder schneller gefahren werden, sagt er. «Das schmerzt mich als Autofahrer auch, aber ich würde es machen.» Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde es Kommunen 2024 bereits erleichtert, 30er-Zonen einzuführen.

Auch höhere Bußgelder würden laut dem Polizisten für mehr Verkehrssicherheit sorgen. «Wir sind europaweit der Discounter bei den Bußgeldern», betont Mertens.

Verkehrsplanerin: Fußgänger bei Planung zuerst bedenken

Vor allem aber müssten Verstöße wie Falschparken oder zu schnelles Fahren konsequenter geahndet werden, sagt Verkehrsplanerin Katalin Saary von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung. Vor allem falsch parkende Autos führten häufig zu Unfällen, weil Fußgänger zu spät gesehen werden. Nach einer Studie der Unfallforschung der Versicherer spielen bei jedem fünften Fuß- und Radverkehrsunfall parkende Autos eine Rolle. Helfen könnten dabei mehr sogenannte Gehwegnasen - also vorgezogene Bürgersteige, die die Fahrbahn an Querungen schmaler machen, so Saary.

Generell brauche es ein Umdenken bei der Verkehrsplanung: Es müsse zuerst an Fußgänger gedacht werden. Parkplätze sollten erst dann eine Rolle spielen, wenn noch Platz übrig sei. Fußwege, so Saary, müssten attraktiver werden, damit sie genutzt werden - etwa durch Grün- und Schattenflächen oder Sitzgelegenheiten.

Vom 29. Januar an wollen Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema sprechen. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Bei Unfällen meist Autofahrer schuld

Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die meisten Unfälle von Fußgängern passieren mit Autos. In rund 77 Prozent der Fälle waren dabei 2023 die Autofahrer schuld. «Oft passieren Unfälle, wenn Fußgänger eine Straße überqueren wollen», sagt der Leiter der Unfallprävention bei der Björn-Steiger-Stiftung, Siegfried Brockmann.

Unfallforscher: «Mehr Zebrastreifen - an den richtigen Stellen»

Ganz praktisch würden etwa mehr Zebrastreifen, Ampeln und Verkehrsinseln helfen, sagt Unfallforscherin Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wichtig sei dabei, vorher mit Verkehrsbeobachtungen herauszufinden, wo Querungshilfen tatsächlich benötigt werden, ergänzt Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn-Steiger-Stiftung. Auch müsste es leichter werden, Fußgängerüberwege einzurichten, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Technisch sei zudem vieles bereits möglich oder in naher Zukunft denkbar, sagt Zeidler. Etwa eine Pflicht für aktiv bremsende statt nur warnende Assistenzsysteme in neuen Fahrzeugen oder vernetzte Ampeln und Autos, die sich gegenseitig vor Fußgängern oder anderen Gefahren warnen. Der Auto Club Europa (ACE) schlägt zudem digitale Kontrollen falsch geparkter Autos mit sogenannten Scan-Fahrzeugen vor. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Möglichkeiten technischer Systeme noch nicht ausgereizt.

Anwalt: Neue Vorschriften nicht notwendig

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat wünscht sich, ein pauschales Park- und Halteverbot im Abstand von zehn Metern zu Kreuzungen und Einmündungen. Die derzeitige Regelung sieht fünf Meter vor. Der ACE fordert zudem, Gehwege besser instand zu halten und mehr Aufklärung. Und: «Grundsätzlich wäre auch eine strikte Trennung von Fußwegen, Radwegen und Fahrbahn sinnvoll.»

Auch der Automobilclub von Deutschland ist für eine bessere Infrastruktur für Fußgänger. Neue Vorschriften, so DAV-Verkehrsrechtler Martin Diebold, brauche es hingegen nicht.

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