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Bahnkunden brauchen auch "trifftigen Grund"

07.04.2020, 18:04

Wer in der aktuellen Lage mit dem Zug oder der S-Bahn unterwegs ist, muss sich nicht nur auf normale Kontrollen gefasst machen.Die Polizei überprüft wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen auch immer den sogenannten „trifftigen Grund“, also zB den Weg zur Arbeit. Der Grund muss nämlich immer vorliegen, egal wohin man fährt. Die Polizei kontrolliert das auch im Bahnhofsgebäuden und Bahnsteigen.

 Autor: A. Werner

Foto: Bundespolizei Pressestelle

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