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Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Supermarkt
13.01.2017, 11:01
Weil sie in einem Münchner Supermarkt auf dem frisch gewischten Boden ausgerutscht war, wollte eine Frau mindestens 2500 Euro Schmerzensgeld. Mit ihrer Klage ist sie jetzt vor dem Amtsgericht gescheitert. Kunden dürfen beim Einkaufen in Supermärkten nicht auf absolute Sicherheit bauen, so die Richter. Der Supermarkt sei nicht dazu verpflichtet gewesen, Warnschilder aufzustellen, hieß es weiter.