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Er vermietet seine Wohnung an Touristen – und wurde jetzt dafür verurteilt
17.01.2017, 06:01
Er vermietet seine Wohnung an Touristen – und wurde jetzt dafür verurteilt:
Die Stadt hat bereits 2014 einen Tipp bekommen, dass ein Zahnarzt wohl gegen die Zweckentfremdungsatzung verstoße.
Laut Nachbarn nutzte er seine 110 Quadratmeter Wohnung in der Maximilianstraße nie selbst. Die Stadt machte den Mieter darauf aufmerksam er machte trotzdem weiter. Jetzt das Urteil: 4000 Euro Strafe. Laut Münchner Mieterverein viel zu wenig